Abrechnung
Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt.
Die Kosten der Therapien und der verordneten Heilmittel werden in Deutschland leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Empfehlen können wir Ihnen z.B. Debeka, Barmenia, Gothaer, LVM oder Allianz. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Die Übernahme durch die privaten Krankenversicherer oder der Beihilfe ist sehr unterschiedlich. Es erfolgt in allen Fällen eine Einzelprüfung. Daher weise ich Sie hiermit darauf hin, dass die Kosten unter Umständen nicht oder nur teilweise von ihrer Privaten Krankenversicherung, Privaten Zusatzversicherung oder der Beihilfe erstattet werden. Vergewissern Sie sich hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, welche Tarife betreffend Heilpraktiker und deren Kostenübernahme vereinbart sind. Die Nicht-Übernahme der Behandlungskosten hat keinen Einfluss auf die Vergütung.
Die Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 erstellt.
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